Die Ausbildung zum Privatpiloten
Hier erfahren Sie alles zur Ausbildung im Bereich Motorflug.
Leider ist momentan kapazitätsbedingt für neue Interessenten ein Q4 2024 (ANMELDUNG ERFORDERLICH) |
Die Lizenzen
Nach derzeitigem Luftrecht gibt es zwei Arten von Privatlizenzen, die sie bei uns erwerben können:
- PPL-A nach Teil-FCL – weltweit gültig, ohne Gewichtsbegrenzung
- LAPL(A) – europaweit gültig, maximales Abfluggewicht 2000 kg (4-Sitzer)
Die Privatpilotenlizenz für Motorflugzeuge (PPL-A) mit der entsprechenden sogenannten Klassenberechtigung „SEP Land PIC“ berechtigt zum nicht-gewerblichen Fliegen einmotoriger Flugzeuge mit Kolbentriebwerk. Durch weitere Klassenberechtigungen kann die Lizenz später auf andere Flugzeugtypen erweitert werden, zum Beispiel auf mehr-motorige oder turbinengetriebene Flugzeuge oder Motorsegler.
Die Leichtflugzeug-Pilotenlizenz (LAPL-A) berechtigt zum nicht-gewerblichen Fliegen einmotoriger Flugzeuge bis maximal 2000kg und 4 Personen inkl. Pilot, es sind zusätzliche Berechtigungen für Motorsegler möglich.
Natürlich kann die LAPL Lizenz auch später mit einer kurzen Zusatzausbildung auf die nächst höhere Stufe (PPL-A) erweitert werden.
Die Schulflugzeuge
Drei Schulflugzeuge hält der Luftsportverein für die Ausbildung bereit. Sie eignen sich zur Ausbildung sowohl für PPL als auch für LAPL.
- eine Robin HR 200, D-EBPR, 2-Sitzer in Aluminiumbauweise
- eine Cessna C172, D-EDFE, 4-Sitzer in Aluminiumbauweise
- ein Motorsegler Diamond Super Dimona, 2-Sitzer in Verbundbauweise
Zehn erfahrene Fluglehrer, darunter eine erfahrene Fluglehrerin, stehen für Ihre Ausbildung zur Verfügung.
Die praktische Ausbildung
Unsere Fluglehrer arbeiten ehrenamtlich und führen Sie durch unser Ausbildungsprogramm. Schritt für Schritt lernen Sie erste Handgriffe und später auch die Anwendung in verschiedensten Situationen um auf den Flieger-Alltag gut vorbereitet zu sein.
- Einweisung in das Flugzeugmuster
- Grundlegende Flugmanöver, Kurven, Steig- Sinkflug, Langsamflug etc.
- intensives Platzrundentraining bis zur Alleinflugreife: Rollen, Starten und Landen…
- Erster Soloflug – ein unvergesslicher Moment in Ihrer Ausbildung: Nachdem ein zweiter Fluglehrer Ihre Fähigkeiten überprüft hat, sitzen Sie das erste Mal alleine im Cockpit.
- Notfallübungen
- Überlandflüge, Navigation, Anfliegen fremder Flugplätze und eines großen Verkehrsflughafens, Solo-Überlandflüge
- Funknavigation, GPS, Radialen und Peilungen folgen (bei PPL), Funknavigations- Grundlagen (LAPL)
- Prüfungsflug mit einem amtlichen Prüfer
Für die praktische Ausbildung (Part FCL PPL-A) sind 45 Flugstunden erforderlich, LAPL-A : 30 Stunden. Diese Stunden bedeuten das gesetzliche Minimum, in der Regel liegen die individuell benötigten Stunden je nach Talent und investierter Zeit darüber.
Die theoretische Ausbildung
Zur Vorbereitung auf die amtliche Theorieprüfung absolvieren Sie einen Fernlehrgang und erhalten dazu von uns begleitenden Unterricht. Fächer: Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Flugleistung und Flugplanung, Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Menschliches Leistungsvermögen, Verhalten in besonderen Fällen.
Die amtliche Theorieprüfung muss spätestens vorliegen, bevor Sie alleine Überland fliegen.
Das Sprechfunkzeugnis
Für den Sprechfunkverkehr im Flugzeug erwerben Sie das Sprechfunkzeugnis BZF I (englisch und deutsch) oder BZF II (deutsch). Es muss spätestens zur Theorieprüfung vorliegen.
Im Winter bieten wir Vereinsmitgliedern einen Sprechfunkkurs mit Begleitmaterial an.
Die Lizenzprüfung
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Beide werden von einem zugelassenen Prüfer der Landesluftfahrtbehörde abgenommen.
Die Theorieprüfung wird noch während der Ausbildung vor der Überlandflug-Ausbildung abgelegt. Sie richtet sich nach dem aktuell gültigen Fragenkatalog.
Die praktische Prüfung besteht aus einem etwa einstündigen Flug mit einem amtlichen Prüfer am Ende der Ausbildung.
Anschließend erhalten Sie Ihre Fluglizenz.
Die Ausbildungsdauer
Die Dauer richtet sich vor allem nach Ihren zeitlichen Möglichkeiten. Sie kann zwischen 6 Monaten und 3 Jahren oder länger liegen. Die meisten unserer Flugschüler absolvieren die Ausbildung in etwa eineinhalb Jahren.
Die Kosten
Die Ausbildung zum PPL-A nach Teil FCL (europäische, weltweit anerkannte Privatpiloten Lizenz) dauert nach Gesetzgeber mindestens 45 Flugstunden. Da der Erfolg und der Ausbildungsverlauf sehr vom individuellen Geschick abhängt, kann es hier natürlich zu Schwankungen nach oben kommen. Der größte Teil der Kosten entfällt auf die Charterpreise für das Flugzeug. Allerdings ist diese Summe nicht auf einmal fällig. Die Kosten verteilen sich über die Ausbildungsdauer – in der Regel etwa 1 – 2 Jahre. Zu Beginn der Ausbildung ist lediglich die Aufnahmegebühr und die erste Monatsrate fällig. Sprechen Sie uns an, wir beantworten gerne Fragen.
Alternativ ist die Ausbildung zur Leichtflugzeug-Pilotenlizenz LAPL(A) möglich. Die Flugausbildung umfasst mindestens 30 Stunden und umfasst sämtliche Fächer wie in der PPL mit Ausnahme der Funknavigation. Die LAPL(A) ist europaweit gültig, aber Flüge im nicht-europäischen Ausland sind dann nicht möglich. Man spart bei der Ausbildung im Vergleich zur Part FCL PPL-A etwa 2000 EUR.
Die Ausbildungspreise im Luftsportverein Kiel
Zur Ausbildung ist die Mitgliedschaft im Luftsportverein Kiel erforderlich.
Eine Beispielrechnung für die Ausbildung innerhalb von 18 Monaten und bei Minimum-Stunden:
einmalige Aufnahmegebühr | 582 EUR |
monatlicher Mitgliedsbeitrag | 49,60 EUR * 18 |
monatliche Schulungspauschale (nur für Flugschüler) | 35 EUR * 18 |
Chartergebühren für die Robin 200 | ca. 190 EUR * 25 |
Chartergebühren für die Cessna 172 | ca. 228 EUR * 20 |
Landegebühren | ca. 7 EUR * 150 |
SUMME | ca. 12.500 EUR |
(Stand August 2024)
Durch die geringere Mindeststundenzahl von 30 statt 45h fällt die Beispielrechnung für den Erwerb der LAPL anstelle der PPL um etwa 3000€ niedriger aus.
Was Sie sonst noch benötigen…
Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 (Zzgl. ggfs erforderlicher HNO+Augenarzt-Untersuchungen) | ab 120 EUR |
Theoriefernlehrgang „Civil Aviation Training Europe“ | 449 EUR |
Lehrmaterial: ICAO-Luftfahrkarte Blatt Hamburg, Kursdreieck, Navigationsrechner | ca 80 EUR |
Prüfungsgebühren BZF I | 95 EUR |
amtliche Theorieprüfung | 150 EUR |
amtliche Praxisprüfung | 130 EUR |
Die Voraussetzungen
Es gibt mit der neuen europäischen Lizenzverordnung kein Mindestalter für den Beginn der Ausbildung. Der erste Alleinflug kann frühestens mit 16 Jahren erfolgen, für den Lizenzerwerb beträgt das Mindestalter 17 Jahre.
Zur Ausbildung sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wer das englisch-sprachige Sprechfunkzeugnis erwerben möchte (für spätere Flüge im Ausland), sollte über gute Englischkenntnisse verfügen.
Zur Anmeldung an unserer Flugschule benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Für die Ausbildung müssen Sie Mitglied im Luftsportverein Kiel werden.
Bei Ihrer Anmeldung zur Ausbildung…
Bei Anmeldung müssen Sie für die Luftfahrtbehörde folgende Formulare ausfüllen:
- Bewerberermeldung zur Ausbildung
- Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt
- Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz
- Vor Beginn der praktischen Ausbildung müssen Sie ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 vorlegen. Dies erhalten Sie bei einem Fliegerarzt.
- Sie benötigen einen gültigen Personalausweis
- Ein Ausbildungsvertrag mit unserer Flugschule wird abgeschlossen
Diese Formulare erhalten Sie bei einem Treffen von einem unserer Fluglehrer oder Vorstände, der sie gemeinsam mit Ihnen ausfüllt und erklärt. Aufgrund vermehrter Anfragen weisen wir darauf hin, dass es nicht sinnvoll ist, vor einer Kontaktaufnahme bereits Formulare an Behörden zu versenden.
Kontakt
ausbildung@motorflug-kiel.de
Tel.: 0431 32 36 40 (tagsüber)
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